Bewerbungsverfahren.

Die Bewerbung für die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst für die Lehrämter an Schulen erfolgt über dieses Portal.

Bitte informieren Sie sich umfassend im Merkblatt, welche Unterlagen einzureichen und Termine einzuhalten sind.

Die Bewerbung erfolgt für eine bestimmte Schulart.

Verantwortlich für das Bewerbungsverfahren ist das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (TMBWK).

Bewerbungen für die Absolvierung des Vorbereitungsdienstes können jederzeit vorgenommen werden. Bei einer ordnungsgemäßen Bewerbung wird diese dem nächstmöglichen Einstellungstermin einer Einstellungsepoche zugeordnet.

Um im Zulassungsverfahren für den jeweils ersten Einstellungstermin berücksichtigt werden zu können, reichen Sie Ihre Unterlagen bitte bis zu der genannten Frist ein. Bei Eingang nach der Frist, kann eine Berücksichtigung Ihrer Bewerbung für den jeweils ersten Einstellungstermin erfolgen, wenn Ihre Unterlagen bis zur Mitte des Vormonats vollständig vorliegen und noch Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen.

Eine Zulassung zu den zweiten bzw. nachfolgenden aufgeführten Einstellungsterminen kann erfolgen, wenn die Unterlagen im laufenden Zulassungsprozess vollständig vorliegen. Voraussetzung für eine Zulassung ist, dass Ausbildungskapazitäten zur Verfügung stehen.

Die Einstellungen in den Vorbereitungsdienst für die Lehrämter an Grundschulen, an Regelschulen, für Förderpädagogik, an Gymnasien und an berufsbildenden Schulen erfolgen wie folgt:

Einstellungsepoche Einstellungstermine Frist für eine Berücksichtigung zu den jeweiligen ersten Einstellungsterminen
Februar 20261. Februar 2026,
15. Februar 2026,
1. März 2026,
15. März 2026,
1. April 2026
30. September 2025
Mai 20261. Mai 2026,
15. Mai 2026,
1. Juni 2026
5. Januar 2026
August 20261. August 2026,
15. August 2026,
1. September 2026
31. März 2026
November 20261. November 2026,
15. November 2026
30. Juni 2026

Gewährung eines Anwärtersonderzuschlages

Für den Zeitraum der Absolvierung des Vorbereitungsdienstes in Thüringen werden Ihnen Anwärterbezüge nach § 50 Abs. 2 Thüringer Besoldungsgesetz (ThürBesG) gewährt. Diese setzen sich zusammen aus dem Anwärtergrundbetrag, gegebenenfalls einem Familienzuschlag und vermögenswirksamen Leistungen.

Zusätzlich zu diesen Bezügen kann Ihnen ein Anwärtersonderzuschlag nach § 52 ThürBesG gewährt werden. Dieser beträgt 70 % Ihres Anwärtergrundbetrages.

Ein Anwärtersonderzuschlag kann aber nur dann gewährt werden, wenn Sie Ihren Vorbereitungsdienst

  1. in einer bestimmten Region und
  2. in einem bestimmten Lehramt oder in einem bestimmten Ausbildungsfach beginnen und vollständig ableisten.

Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.

Soweit Sie sich für die Gewährung eines Anwärtersonderzuschlags entscheiden, füllen Sie bitte die Erklärung aus und senden diese unterschrieben mit Ihrem Antrag an das TMBWK, Referat 38.
Über die Gewährung des Anwärtersonderzuschlages wird das mit der Zulassung bestimmte Staatliche Schulamt entscheiden.

Hinweis für Bewerberinnen und Bewerber für den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grundschulen:

Legen Sie bitte neben Deutsch (erstes Ausbildungsfach) und Mathematik (zweites Ausbildungsfach) das dritte Ausbildungsfach im Bewerbungsprozess unter https://vorbereitungsdienst.tmbwk.de fest. Tragen Sie danach auch Ihre weiteren Ausbildungsfächer ein. Eine nochmalige Abfrage wird nicht erfolgen. Die Änderung des festgelegten dritten Ausbildungsfaches ist nur bis zum Beginn des Zulassungsverfahrens möglich.

Weitere Informationen zum dritten Ausbildungsfach finden Sie in dem veröffentlichten Merkblatt unter Punkt 6.1.

Anmeldung

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